Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bielefelder Kulturöffners der Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut

Einleitung

(1.) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) (Teil (A) Verkaufsbedingungen und Teil (B) Nutzungsbedingungen) gelten für das gesamte Online-Angebot von www.kulturoeffner.de der Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut, im Folgenden Bielefelder Kulturöffner genannt.

(2) Die Verkaufsbedingungen gelten auch für Bestellungen über den auf dieser Internet-Seite genannten persönlichen Service im Haus der Solidarität, Werner- Bock-Str., Ecke Prinzenstr. Die Verkaufsbedingungen sind dort vor Ort ausgelegt und einsehbar. Telefonisch kann nur eine Unterstützung bei der Bedienung erfolgen, da Sie sich das personalisierte Ticket selbst ausdrucken müssen. Wenn Ihnen diese Möglichkeit nicht zur Verfügung steht, suchen Sie bitte das Büro im Haus der Solidarität auf (Bürozeiten: Mo, Di, Mi 9:30 bis 16:00 Uhr, Do 9:30 bis 18:00 Uhr, Fr 9:30 bis 14:00 Uhr). Bitte bringen Sie Ihren Bielefeld-Pass, Schwerbehindertenausweis oder Studierendenausweis mit, dieser ist für die Buchung unbedingt erforderlich, sofern vorhanden. Dort liegen diese AGB nochmals vollständig zu ihrer Einsichtnahme aus.

(3) Der Bielefelder Kulturöffner ist nicht selbst VeranstalterIn der angebotenen Veranstaltungen. Diese werden durch die/den jeweiligen VeranstalterIn durchgeführt. Die/Der VeranstalterIn ist demnach Anbieter der nach eigenem Ermessen reduzierten oder zur kostenlosen Weitergabe freigegebenen Eintrittskarten im Angebot des Bielefelder Kulturöffners. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen KarteninhaberIn (Kunde/Gast/KäuferIn) und der/dem jeweiligen VeranstalterIn zustande. Möglicherweise gelten für diese rechtlichen Beziehungen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen der Veranstalterin/des Veranstalters, die Sie auf den Internetseiten der Veranstalterin/des Veranstalters oder im Rahmen eines Aushangs in der Veranstaltung einsehen können.

(4) Der Bielefelder Kulturöffner vertreibt die Tickets im Auftrag und für Rechnung der jeweiligen VeranstalterInnen als Vermittler. Die Plattform soll Menschen mit geringem Einkommen die komfortable, selbstbestimmte Wahrnehmung von kulturellen Angeboten in und um Bielefeld zu vergünstigten Preisen oder kostenlos ermöglichen. Der Bielefelder Kulturöffner ist für die Höhe der Vergünstigungen nicht verantwortlich, wenn es sich nicht ausnahmsweise um Veranstaltungen der Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut oder ihr zugehöriger Sozialunternehmen selbst handelt. Mit der Buchung von Tickets beauftragt die Kundin/der Kunde den Bielefelder Kulturöffner der Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut mit der Abwicklung des Kartenkaufs. Der Ausdruck des Tickets erfolgt selbstständig durch die Kundin/den Kunden.

(5) Vor dem Abschluss jeder Bestellung bestätigen Sie durch Anklicken der Schaltfläche Ich stimme den AGB zu, dass Sie die zu diesem Zeitpunkt gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen haben und ihnen zustimmen. Der Kulturöffner behält sich das Recht vor, nach freiem Ermessen und ohne Vorankündigung diese Internetseite ganz oder zum Teil einzustellen oder zu verändern.

(6) Datenschutzerklärung Wir machen Sie auch auf unsere Datenschutzerklärung aufmerksam und raten Ihnen, sie zu lesen. In dieser Erklärung beschreibt der Kulturöffner die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Informationen. Mit dem Abschluss der Bestellung stimmen Sie auch der Datenverarbeitung gemäß dieser Datenschutzerklärung zu.

Teil (A) Verkaufsbedingungen

Ziel des Kulturöffners ist es, Ihren Einkauf angenehm und leicht zu gestalten, sodass Sie möglichst schnell Tickets für die Veranstaltung Ihrer Wahl buchen können. Die folgenden Verkaufsbedingungen sollen Ihnen den Ablauf eines Einkaufs beim Kulturöffner erklären und sicherstellen, dass Sie Ihren Einkauf erfolgreich durchführen können.

1.) Ihr Konto auf www.kulturoeffner.de

(1) Für den Erwerb von Tickets auf www.kulturoeffner.de ist es notwendig, ein Kundenkonto zu eröffnen. Hierfür müssen Sie sich einmalig als Nutzer Kulturgast registrieren über das entsprechende Eingabefeld Registrieren auf www.kulturöffner.de. Bitte geben Sie Ihren Namen wahrheitsgemäß an, verwenden Sie hier keinen künstlichen Nickname. Wir brauchen auch Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Bielefeld-Passnummer mit aktuellem Gültigkeitsdatum desselben, damit die Berechtigung des Bezugs der vergünstigten oder kostenlosen Eintrittskarten geprüft werden kann. Bezieher von Tickets können ausschließlich InhaberIn eines zum Zeitpunkt der Bestellung und der Veranstaltung gültigen Bielefeld Passes sein. Studierende der Bielefelder Hochschulen geben bitte ihre E-Mail-Adresse der Hochschule und die gültige Matrikelnummer als Nachweise an. KundInnen, die den Bielefelder Kulturöffner zu normalen Konditionen (Preisgruppe Normalpreis) nutzen möchten, können Tickets ohne Ermäßigung erwerben.

(2) Nach erfolgter Registrierung senden wir Ihnen per E-Mail einen Link zur Bestätigung Ihrer Anmeldung (double opt – in Verfahren). Mit diesen Zugangsdaten (E-Mail-Adresse bzw. Benutzername, Passwort) können Sie sich danach auf der Startseite www.kulturoeffner.de sowie auf allen Shopseiten mit integrierter Buchungsstrecke von kulturoeffner.de anmelden, um Tickets zu erwerben.

(3) Sie können sich auch beim Bielefelder Kulturöffner anmelden, wenn Sie nicht selbst Inhaberin oder Inhaber eines Bielefeld-Passes sind. Die Ticketbestellung kann jedoch nur für Bielefeld-PassinhaberInnen personalisiert erfolgen.

Sie können zum Beispiel als SozialarbeiterIn oder pädagogische Fachkraft für Ihre Klientinnen und Klienten, für Familienangehörige oder befreundete Bielefeld-PassinhaberInnen Karten stellvertretend über den Bielefelder Kulturöffner buchen.

(4) Über die Passwort vergessen?-Funktion können Sie sich auf www.kulturoeffner.de ein neues Passwort für Ihr Kulturöffner Konto zusenden lassen.

(5) Mit der Registrierung sichern Sie zu, dass alle von Ihnen angegebenen Daten richtig und vollständig sind. Tritt nach der Registrierung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so sind Sie im Log in Bereich in der Lage, die Angaben in Ihrem Kundenkonto umgehend selbst zu ändern.

(6) Nutzen Sie Ihr Kundenkonto länger als fünf (5) Jahre nicht, behalten wir uns die Löschung Ihrer Registrierung vor. Sie können Ihr Kundenkonto jederzeit auch löschen oder sperren lassen, vorausgesetzt es liegt keine offene Bestellung vor. Ihre Daten werden dann von uns entsprechend der gesetzlichen Vorschriften gelöscht oder gesperrt. Bitte beachten Sie hierzu unsere Hinweise in der Datenschutzerklärung.

2.) Vertragsparteien / Vertragsgegenstand

(1) Der Bielefelder Kulturöffner ist nicht selber Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen. Diese werden durch die/den jeweiligen VeranstalterIn (ggf. SpielstättenbetreiberIn, Sportverein oder Institution) durchgeführt, die/der auch AusstellerIn der Tickets ist. Genauere Informationen darüber sind an der Kasse des Veranstaltungsorts oder auf den Webseiten der jeweiligen Veranstalter erhältlich.

(2) Bezüglich der gebuchten Veranstaltung selbst kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen Ihnen und der/dem jeweiligen VeranstalterIn zustande. Dafür gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen derVeranstalterin//des Veranstalters. Diese treten neben die Kulturöffner AGB. Im Zweifel haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalterin/des Veranstalters Vorrang vor denen des Bielefelder Kulturöffners. Wer die/der jeweilige VeranstalterIn ist, wird während des Bestellvorgangs angezeigt. Der Bielefelder Kulturöffner vertreibt Tickets im Namen und für Rechnung des jeweiligen Veranstalters als Vermittler, es sei denn, die Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut oder ein ihr unterstehendes Sozialunternehmen ist im Einzelfall ausdrücklich selbst als VeranstalterIn ausgewiesen.

Der Bielefelder Kulturöffner trägt daher insbesondere auch nicht das Risiko einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des jeweiligen Veranstalters/Anbieters. Dies bedeutet ferner, dass der Bielefelder Kulturöffner nur bei den Veranstaltungen der Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut dauerhaft die kostenlose Vergabe der Tickets ermöglichen kann.

(3) Die von den VeranstalterInnen eingestellten Ticketpreise sind von den VeranstalterInnen ermöglichte Reduzierungen oder Gratiskontingente. Ebenso obliegt die Zuteilung der verfügbaren Sitz- oder Stehplätze den Veranstaltern. Der Bielefelder Kulturöffner als Vermittler ist auf die von der jeweiligen Veranstalterin/vom jeweiligen Veranstalter zur Verfügung gestellten Informationen angewiesen und kann keine Gewähr für deren Richtigkeit, insbesondere hinsichtlich Verfügbarkeit von Sitz- oder Stehplätzen, übernehmen.

(4) Die Bestimmungen der Veranstalter gestatten es uns auch nicht, die für die Gäste des Bielefelder Kulturöffners erstellten Tickets umzutauschen oder zurückzunehmen, sobald diese gekauft worden sind. Bitte beachten Sie, dass eine Bestellung daher verbindlich ist und – da es sich um Freizeitveranstaltungen zu festgelegten Terminen handelt – auch ein Widerrufsrecht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht besteht. Bewahren Sie Ihre Tickets bitte nach dem Ausdrucken an einem sicheren Ort auf. Beachten Sie, dass direkte Sonneneinstrahlung oder Hitzeeinwirkung unter Umständen je nach Art des von ihnen genutzten Druckers die Tickets beschädigen und im schlimmsten Fall unbenutzbar machen kann.

(5) Jedes ausgestellte Ticket unterliegt den Bestimmungen und Regeln der Veranstalterin/des Veranstalters. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen und Regeln oder inakzeptables Verhalten, das möglicherweise Schäden, eine Belästigung oder eine Verletzung anderer verursacht oder gegen die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte verstößt, berechtigt die/den VeranstalterIn, Sie des Veranstaltungsorts zu verweisen. Die/Der VeranstalterIn behält sich das Recht vor, den Eintritt zu verweigern, sollten Sie eine der Bestimmungen und Regeln des Veranstalters nicht einhalten. Es kann vorkommen, dass an einem Veranstaltungsort vom Sicherheitspersonal Durchsuchungen durchgeführt werden, um die Sicherheit der KundInnen zu gewährleisten.

(6) Mit der Bestellung von Tickets beauftragten Sie (der Käufer/ die Käuferin) den Bielefelder Kulturöffner mit der Abwicklung des Ticketerwerbs. Sie drucken das Ticket beim Abschluss Ihres Einkaufs selbst aus.

3.) Vertragsabschluss – Ticketkauf

(1) Sie geben eine verbindliche Bestellung für ein Ticket ab, indem Sie sich aus den verfügbaren Ticketangeboten die gewünschten Tickets aussuchen, Ihre Ticketauswahl in den Warenkorb legen und unmittelbar via Paypal oder giropay den vereinbarten Kaufpreis plus die jeweilige Gebühr für das gewählte Bezahlverfahren durchführen. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.

In dieser E-Mail werden wir Ihnen den wesentlichen Vertragsinhalt, die Eintrittskarte zum selbst Ausdrucken sowie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zukommen lassen.

(2) Ein bindender Vertrag kann auch bereits zuvor wie folgt zustande kommen:

Wenn Sie die Zahlungsart PayPal gewählt haben, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt Ihrer Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande.

(3) Sie können den Bestellvorgang jederzeit abbrechen, indem Sie den Warenkorb oder die jeweiligen Angebotsseiten mit Hilfe der Funktion Schließen oder Vorherige Seite Ihres Internetbrowsers verlassen.

(4) Eine Bestellung geben Sie erst dann verbindlich ab, wenn Sie innerhalb des Warenkorbes auf den Button Bezahlen klicken.

In diesem Fall haben Sie ein verbindliches Angebot abgegeben, welches durch unsere Bestätigung angenommen wird.

(5) Ein Vertrag ohne vollständige Bezahlung kann nicht abgeschlossen werden. Eine Ticketbestellung ohne die beschriebene Vorabkasse ist nicht möglich.

(6) Die Tickets verbleiben im Eigentum des Veranstaltungspartners und stellen eine persönliche, personalisierte widerrufliche Lizenz dar, d.h. nur derjenige hat dasn Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen, die/der InhaberIn des Besuchsrechts ist. Ihr/sein Name und die Nummer des gültigen Bielefeld-Passes oder die Matrikelnummer des Studierendenausweises sind Bestandteil des Tickets. Jeder Gast kann nur ein personalisiertes Ticket je Veranstaltung erwerben.

(7) Beachten Sie: RegistrierteR NutzerIn ist nicht gleichbedeutend mit Gast. Die Registrierung ist grundsätzlich jeder Person möglich. Die Bestellung von Tickets erfolgt personalisiert, einer jeweiligen Bielefeld-Passnummer oder Matrikelnummer zugeordnet. So können Erziehungsberechtigte Karten für ihre Kinder kaufen, so diese InhaberIn des Bielefeld-Passes sind. Auch VertreterInnen von sozialen Einrichtungen können für KlientInnen Karten bestellen.

(8) Die Buchung von Eintrittskarten über den Bielefelder Kulturöffner ist ausschließlich personalisiert in kleinen Mengen und für private Zwecke möglich. Pro Ticket ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Zur Vermeidung einer Weitergabe sind die Tickets stets personalisiert und berechtigen stets und ausschließlich die namentlich und durch Angabe der Bielefeld – Passnummer oder Matrikelnummer genannten berechtigten Personen.

(9) Bitte halten Sie beim Besuch der Veranstaltung Ihren Bielefeld-Pass oder Studierendenausweis bereit, falls ein Abgleich Ihres personalisierten Tickets erfolgen sollte, wozu die Veranstalter nicht verpflichtet, aber berechtigt sind. Das Ticket ist nicht übertragbar. Sollten Sie Ihre Berechtigung auf ein Ticket aus dem Bielefelder Kulturöffner nicht mittels des vorgelegten Bielefeld-Passes oder Studierendenausweises nachweisen können, ist der Veranstalter berechtigt, das Ticket nicht anzuerkennen (Widerruf der Lizenz).

4.) Angaben über Veranstaltungen

(1) Die auf der Internetseite von "Der Bielefelder Kulturöffner" enthaltenen Angaben über die Veranstaltungen, das heißt: Veranstaltungsort, Veranstaltungsbeginn, Veranstaltungsinhalt, werden dem Bielefelder Kulturöffner von den jeweiligen VeranstalterInnen/AnbieterInnen zur Verfügung gestellt, ohne dass dem Bielefelder Kulturöffner eine Prüfung dieser Informationen möglich ist. Für die Richtigkeit der dem Bielefelder Kulturöffner zur Verfügung gestellten Angaben kann der Bielefelder Kulturöffner daher über die Regelungen von Ziffer 9 und 10 hinaus keine Gewähr übernehmen.

Aktuelle Veranstaltungsdaten sind, insbesondere am Tag der Veranstaltung, unbedingt den offiziellen Internet-Angeboten von der Veranstalterin oder vom Veranstalter, oder sonstigen allgemein zugänglichen Quellen und der Tagespresse zu entnehmen.

5. Nichtverfügbarkeit von Eintrittskarten

Bei der Bestellung von Eintrittskarten wird nicht der Bielefelder Kulturöffner, sondern die/der jeweilige VeranstalterIn/ Vertragspartner des Käufers. Sofern die/der VeranstalterIn dem Bielefelder Kulturöffner keine Karten zur Verfügung stellen kann, weil das Kontingent der Karten erschöpft ist, die Veranstaltung verlegt wird, bzw. ausfällt, oder aus sonstigen Gründen die Karten nicht zur Verfügung stehen, kann der Bielefelder Kulturöffner die Bestellung nicht mehr im Auftrag der Veranstalterin/des Veranstalters ausführen und keine Karten zur Verfügung stellen. Bereits bezahlte Eintrittskarten können gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden, sofern die Veranstaltung nicht stattfindet. Das wird auf den Internetseiten des Bielefelder Kulturöffners angezeigt. Für die Richtigkeit der Angaben haftet die/der VeranstalterIn. (Siehe auch Abschnitt 9)

6. Zahlungsabwicklung und Preisbestandteile

(1) Die Preise für Tickets können aufgedruckte Kartenpreise übersteigen. Kartenpreise und Gebühren (vgl. Definition in nachstehendem Absatz) enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Bestellung bzw. Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Er wird vereinnahmt im Namen und für Rechnung der VeranstalterInnen mit Ausnahme der nachstehend genannten Gebühren, die durch die Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut berechnet werden.

(2) Beim Kauf von Tickets werden ggf. Gebühren für die Nutzung ausgewählter Zahlungsarten (nachstehend „Gebühren“ genannt) vom Bielefelder Kulturöffner erhoben. Diese Gebühren werden vor der Bestellung angezeigt bzw. mitgeteilt. Es entstehen darüber hinaus keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten.

(3) Wenn Sie Tickets beim Bielefelder Kulturöffner kaufen, ist jedes gekaufte Ticket personalisiert.

(4) Sie tragen das Risiko für die Richtigkeit der von Ihnen im Bestellprozess angegebenen Informationen und die korrekte Auswahl der entsprechenden Veranstaltungsdaten (z.B. Veranstaltung, Ort, Datum, Platz). Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Angaben auf Ihren Tickets auf Übereinstimmung mit Ihrer Bestellung (z.B. hinsichtlich Veranstaltung, Ort, Datum und ausgewählter Plätze) im Zuge der Buchung zu überprüfen. Um mögliche Schäden zu vermeiden, haben Siedie Obliegenheit, uns Abweichungen unverzüglich mitzuteilen. Dadurch kann ggf. eine Umbuchung erfolgen, worauf allerdings kein Anspruch besteht. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an diese Kontaktadresse:

Telefon: 0521 2997 837
E-Mail: info@kulturoeffner.de

7. Ticketausstellung

Mit Abschluss des Bestellvorgangs durch Bezahlung des Tickets können Sie sich Ihr Ticket selbst ausdrucken. Oder nutzen Sie die Unterstützung im Haus der Solidarität (siehe Einleitung). Ihr Ticket enthält alle für Sie und die/den VeranstalterIn relevanten Informationen und berechtigt Sie zur Teilnahme an der von Ihnen gewählten Veranstaltung am von Ihnen ausgewählten Tag unter ggf. Vorlage Ihres Bielefeld Passes, siehe oben.

8. Rücktritts- und Widerrufsrecht

Da der Bielefelder Kulturöffner im Namen einer Veranstalterin/ eines Veranstalters Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vor. Ein Widerrufsrecht ist für die Bestellungen solcher Dienstleitungen ausgeschlossen.

9. Rückerstattung

(1) Jedes Ticket unterliegt dem Recht des Veranstalters, das Programm zu ändern oder zu variieren, wenn besondere Vorkommnisse oder Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegen, dies erfordern. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Umtausch der Tickets oder Erstattung des Kaufpreises.

(2) Bei (a) abgesagten oder (b) verlegten Veranstaltungen haben Sie Ansprüche auf Erstattung des gezahlten Ticketpreises nur gegenüber dem jeweiligen Veranstalter. Etwa bestehende Ansprüche richten sich im Einzelnen nach dem Gesetz oder ggf. ergänzend nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters, sofern diese Ihnen gegenüber Geltung erlangt haben. Die Schadensersatzhaftung gemäß Ziffer 10 bleibt hiervon unberührt.

(3) Der Bielefelder Kulturöffner übernimmt vom jeweiligen Veranstalter die Rückerstattung des Ticketpreises in dessen Namen und für dessen Rechnung. Hieraus erwächst Ihnen jedoch kein eigener Rückerstattungsanspruch gegen den Bielefelder Kulturöffner. Der Bielefelder Kulturöffner kommt insoweit allenfalls einer Verpflichtung gegenüber dem jeweiligen Veranstalter nach.

(4) Die Erstattung beinhaltet im Fall nach vorstehend 9. Abs. 2 den Ticketpreis, jedoch nicht die entstehenden Buchunsgebühren, die mit der Bezahlart zusammenhängen.

Abweichend von vorstehender Ziffer 8 Abs. 3 ist die Erstattung des Kaufpreises durch den Bielefelder Kulturöffner im Falle der Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit der Veranstalterin/des Veranstalters stets ausgeschlossen. Die Erstattung erfolgt in diesem Fall ausschließlich entsprechend vorstehender Ziffer 8 Abs. 2 durch die/den VeranstalterIn. Die Haftung des Bielefelder Kulturöffners gemäß nachstehender Ziffer 10 bleibt von dieser Ziffer 9 unberührt.

10. Haftung, Schadensersatz

(1) Der Bielefelder Kulturöffner haftet auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen ohne Einschränkung, wenn diese

(2) Beruht ein Schaden nur auf fahrlässiger, aber nicht grob fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch den Bielefelder Kulturöffner, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ohne dass gleichzeitig ein Anspruch aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zu a) bis d) besteht, haftet der Bielefelder Kulturöffner ebenfalls auf Schadensersatz, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden bis maximal zum Wert des Liefergegenstandes.

Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im vorstehenden Sinne sind solche Pflichten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung Sie vertrauen und auch vertrauen dürfen, weil sie den Vertrag prägen(3). Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung.

(4) Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen den Bielefelder Kulturöffner, die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.

(5) Ihr Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen an Stelle des Schadensersatzanspruches statt der Leistung bleibt im Rahmen der vorstehenden Regelungen unberührt.

11. Pflichtverletzungen Dritter

(1) Der Bielefelder Kulturöffner übernimmt keine über die in Ziffer 10 hinausgehende Haftung für Handlungen, Unterlassungen oder sonstige Verhaltensweisen von Drittnutzern, Bielefelder Kulturöffner-NutzerInnen, WerbepartnerInnen und/oder SponsorInnen auf der Internetseite, die in Zusammenhang mit den Leistungen des Bielefelder Kulturöffners oder mit der Benutzung der Internetseite stehen. Der Bielefelder Kulturöffner ist nicht verantwortlich für die Produkte, Dienstleistungen und sonstigen Handlungen und Unterlassungen am Veranstaltungsort der KünstlerInnen, der VeranstalterInnen oder sonstiger Dritter, auf die auf dieser Internetseite verwiesen wird oder die auf sonstige Weise in Zusammenhang mit dieser Internetseite stehen.

Gleichwohl können die Kunden des Bielefelder Kulturöffners das Fehlverhalten anderer KundInnen und sonstiger VertragspartnerInnen des Bielefelder Kulturöffners schriftlich und über unser Kontaktformular mitteilen.

(2) Der Bielefelder Kulturöffner behält sich das Recht vor, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein, solchen Vorwürfen nachzugehen und nach eigenem Ermessen geeignete Schritte einzuleiten. Über diesen Link können keine Anfragen bezüglich einer früheren oder aktuellen Bestellung übermitteln werden; um dies zu tun, kann die Online-Hilfe genutzt werden.

12. Ton und/oder Bildaufnahmen, Pflichten beim Veranstaltungsbesuch

Ticketinhaber erklären sich gemäß den jeweiligen Veranstaltungsbedingungen möglicherweise damit einverstanden, dass sie als Teil des Publikums filmisch und akustisch aufgenommen werden. Der unbefugte Gebrauch von fotografischen oder sonstigen Aufnahme-Geräten ist im Rahmen der Veranstaltungsbedingungen regelmäßig untersagt.

Eventuell ist auch der Gebrauch von Laserstiften, Mobiltelefonen, das Mitführen von Tieren (mit der Ausnahme von Blindenhunden) sowie Speisen und Getränken verboten.

Häufig wird versucht, Zuspätkommende zu einem günstigen Zeitpunkt – in einer Pause während der Veranstaltung – einzulassen. Es kann jedoch nicht immer garantiert werden, dass dies möglich ist. Bei Verlassen des Veranstaltungsortes kann nach den jeweiligen Veranstaltungsbedingungen möglicherweise ein erneuter Einlass verwehrt werden.

13. Geltendes Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Deutschen Internationalen Privatrechts (IPR) und des UN-Kaufrechts (CISG).

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne oder mehrere Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Teil B: Nutzungsbedingungen

1. Nutzung dieser Internetseite

(1) Die Nutzung dieser Internetseite darf ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgen. Sie verpflichten sich, das Material auf dieser Internetseite ausschließlich dazu zu nutzen, um sich über Veranstaltungen zu informieren oder um Tickets zum privaten Gebrauch zu erwerben. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie ausdrücklich die Erlaubnis des Bielefelder Kulturöffners erhalten haben, diese Internetseite über diese Beschränkungen hinaus zu benutzen.

(2) Sie haben alle persönlichen Zugangsdaten zu der Internetseite (etwa das persönliche Passwort, etc.) geheim zu halten und den Bielefelder Kulturöffner sofort davon in Kenntnis zu setzen, wenn Sie von einer unbefugten Nutzung Ihres Benutzer-Kontos erfahren oder eine unbefugte Nutzung vermuten. Auch in diesem Falle bleiben Sie für den unbefugten Gebrauch der Internetseite verantwortlich. Alle unter Verwendung Ihres Passwortes oder Ihrer sonstigen Zugangsdaten abgegebenen Willenserklärungen gelten als von Ihnen als AccountinhaberIn abgegeben.

Sie verpflichten sich, keine Robot- oder Spider-Software zu nutzen und auch nicht auf andere Weise - automatisiert oder manuell - zu versuchen, diese Internetseite und deren Inhalt zu überwachen oder zu kopieren. Sie verpflichten sich außerdem, das ordnungsgemäße Funktionieren dieser Internetseite nicht zu stören, auf welche Weise auch immer, insbesondere nicht durch eine vorsätzliche Überlastung der System-Infrastruktur von "Der Bielefelder Kulturöffner".

(3) Der Bielefelder Kulturöffner wird jeder illegalen und/oder unbefugten Nutzung dieser Internetseite, insbesondere dem nicht autorisiertem Kauf oder Verkauf von Tickets, deren gewerblicher Verwendung oder Nutzung oder unbefugtem Framing der Internetseite oder dem unbefugten Einsatz jeglicher Robot-, Spider- oder sonstiger Software nachgehen und angemessene zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte einleiten.

2. Geistiges Eigentum

Das Bielefelder Kulturöffner-Logo und das Bielefelder Kulturöffner-Design sowie alle anderen Kennzeichen, Marken und Logos auf dieser Internetseite sind als eingetragene oder benutzte Marken oder andere Schutzrechte des Bielefelder Kulturöffners und seinen Geschäftspartnern geschützt. Jede dieser Marken und Logos darf ausschließlich mit schriftlicher Genehmigung des Bielefelder Kulturöffners oder seiner betreffenden Geschäftspartner vervielfältigt oder sonst verwendet werden. Gleiches gilt für sämtliche Inhalte und die Software dieser Internetseite des Bielefelder Kulturöffners, die alleiniges geistiges Eigentum des Bielefelder Kulturöffners und urheberrechtlich geschützt sind.

Stand: 12.4.2016


Einrichtungsauftrag für Veranstalter
Der Bielefelder Kulturöffner

Einleitung

(1) Die Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut (nachfolgend „Bielefelder Kulturöffner“) betreibt eine Vermittlungsplattform für kulturelle Veranstaltungen, die für bedürftige berechtigte Personen – Inhabern des Bielefeld – Passes oder eines Studierendenausweises der Bielefelder Hochschulen -Tickets zum Besuch von kulturellen Veranstaltungen aller Art kostenlos oder zu ermäßigten Preisen vermittelt. Diese Tickets werden dem Bielefelder Kulturöffner durch den jeweiligen VeranstalterInnen dieser kulturellen Veranstaltungen in Gestalt von Kartenkontingenten zur Vermittlung an berechtigte Personen zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug sind die teilnehmenden VeranstalterInnen berechtigt, das Logo des Bielefelder Kulturöffners zu verwenden, um auf ihr soziales Engagement hinzuweisen. Die Plattform weist durch die Bereitstellung vergünstigter Eintrittskarten und Gratiskarten für berechtigte Personen soziales Engagement der KulturveranstalterInnen in Bielefeld und der Region aus.

(2) Die/Der VeranstalterIn beauftragt den Bielefelder Kulturöffner in seinem Namen und auf ihre/seine Rechnung im Einrichtungsauftrag aufgeführte Kartenkontingente zum Vorverkauf einzurichten. Der Inhalt des Einrichtungsauftrags, das freigegebene Musterticket und die vom Auftraggeber im Zuge der Einrichtung mitgesandten veranstaltungsrelevanten Informationen bilden die Grundlage für diese Vereinbarung, zwischen dem Bielefelder Kulturöffner und der/dem VeranstalterIn.

(3) Ein Veranstalter, der an der Plattform teilnehmen will, muss sich dort registrieren. Die Registrierung der Veranstalter wird vom Bielefelder Kulturöffner schriftlich bestätigt. Erst nach der Bestätigung ist es möglich, als VeranstalterIn Veranstaltungen auf dem Bielefelder Kulturöffner zu veröffentlichen. Der Bielefelder Kulturöffner behält sich vor, Veranstaltungen nicht zu veröffentlichen oder eine bereits erfolgte Veröffentlichung einzustellen. Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen mit verfassungsfeindlichem, extrem orientiertem religiösem oder diskriminierendem Inhalt. Der Kulturöffner hat das Recht, Veranstalter zu sperren, wenn diese entsprechende Veranstaltungen auf der Plattform anbieten wollen.

(4) Auf Basis des von der Veranstalterin/vom Veranstalter ausgefüllten Einrichtungsauftrags erstellt der Bielefelder Kulturöffner ein Musterticket. Sobald der Auftraggeber einmalig bei der Registrierung als VeranstalterIn dieses Musterticket sowie die Veranstaltungsdaten durch das Absenden/Bestätigen der Veranstaltung freigibt, beginnt Kulturöffner mit der Vermittlungstätigkeit.

Die Einzelvereinbarung wird mit der o.g. Freigabe des Mustertickets und der Veranstaltungsdaten wirksam.

(5) Die/Der VeranstalterIn trägt die Haftung und Verantwortung bezüglich der Richtigkeit von Preisen und Kontingenten sowie Ticketaufdrucken.

Etwaige Änderungen hinsichtlich der Veranstaltungen insbesondere bei Absage oder Verlegung einer Veranstaltung sowie Änderungen hinsichtlich der auf den Seiten des Bielefelder Kulturöffners angebotenen Kontingente sind unverzüglich eigenständig auf den Internetseiten des Kulturöffners durchzuführen.

Preisänderungen sind nach dem Einstellen der Veranstaltung nicht mehr möglich.

1. Ticketpreis

(1) Der Endpreis des Tickets setzt sich aus dem Kartengrundpreis zuzüglich der jeweiligen Transaktionsgebühr für den gewählten Bezahlvorgang (Paypal oder giropay) zusammen. Die Vereinnahmung des Kartengrundpreises inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer erfolgt im Namen und für Rechnung der Veranstalterin/des Veranstalters. Die Transaktionsgebühr und darauf entfallende Umsatzsteuer verbleiben bei der Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut.

(2) Darstellung der Veranstaltungen auf www.kulturoeffner.de Jeder Veranstalterin/Jedem Veranstalter steht kostenlos die Möglichkeit zur Verfügung, die jeweilige Veranstaltung mit einer Abbildung und einem Text auf der Plattform unter www.kulturoeffner.de zu beschreiben.

2. Veranstalterkarten

(1) Der Bielefelder Kulturöffner stellt ein Musterticket zum selbstständigen Ausdruck durch die Gäste zur Verfügung.

(2) Die Nutzung der vom Bielefelder Kulturöffner vermittelten Karten ist ausschließlich für private Zwecke durch die Gäste oder stellvertretend registrierte Personen möglich. Die Berechtigung der Nutzung und die Verhinderung von kommerziellen Weiterverkäufen werden durch die Personalisierung der Tickets mittels Bielefeld-Passnummer oder Matrikelnummer des/der Studierenden gewährleistet. Ausschließlich der berechtigte Karteninhaber selbst ist zur Verwendung des Tickets berechtigt. Dies wird durch die Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Bielefelder Kulturöffners sichergestellt.

(3) Zwischen dem Bielefelder Kulturöffner und dem Veranstalter kommt ausschließlich eine auf den Bestimmungen dieser Vereinbarung basierende Vermittlervereinbarung zustande. Weder tritt der Bielefelder Kulturöffner als (Mit-)Veranstalter einzelner Veranstaltungen auf, noch ist er in Bezug auf die zur Verfügung gestellten Kartenkontingente Kunde der Veranstalterin/des Veranstalters. Sie/Er übernimmt keinerlei Haftung oder Garantien dafür, dass zur Verfügung gestellte Kartenkontingente tatsächlich vermittelt werden können. Nicht vermittelte Kartenkontingente verfallen bzw. bleiben ungenutzt. Hieraus kann die/der VeranstalterIn keinerlei Ansprüche gegen den Bielefelder Kulturöffner herleiten.

(4) Der Bielefelder Kulturöffner übernimmt gegenüber der Veranstalterin/dem Veranstalter keinerlei Haftung für das Verhalten der Nutzer vor, während oder nach der jeweiligen Veranstaltung. Ein Vertrag betreffend die jeweilige Veranstaltung kommt ausschließlich zwischen der/dem VeranstalterIn und der Nutzerin/dem Nutzer, ggf. zu den jeweiligen Veranstaltungs-bedingungen der Veranstalterin/des Veranstalters zustande, nicht jedoch mit dem Bielefelder Kulturöffner.

3. Abrechnung

Der Bielefelder Kulturöffner wird ermächtigt, im Namen und für Rechnung unter Angabe der Steuernummer (oder Steuer-Identnummer) der VeranstalterInnen Rechnungen bzw. Gutschriften im Namen und im Auftrag der Veranstalterin/des Veranstalters auszustellen und weist die Steuer auf der Rechnung gegenüber dem Kunden in der Höhe aus, wie sie der Veranstalter schuldet.

Die Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut stellt den jeweiligen Veranstaltern rechtzeitig zum 5. des Folgemonats geeignete Daten zur Verfügung, so dass diese ihre Umsatzsteuervoranmeldungen vollständig und richtig erstellen können. Das Verfahren hierzu wird nachstehend beschrieben und vereinbart.

(1) Die finale Abrechnung einer Veranstaltung zwischen VeranstalterInnen und dem Bielefelder Kulturöffner findet jeweils zum 5. des auf die jeweilige Vermittlung folgenden Monats über alle im Abrechnungszeitraum vermittelten Kartenkontingente statt, sofern der Veranstalter alle Buchungen und Stornierungen durchgeführt hat.

(2) Die Gäste überweisen im Zuge der Ticketbestellung via Paypal oder giropay den Kartenpreis inklusive Transaktionsgebühr auf das Konto der Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut.

Die Stiftung überweist die Beträge (Kartengrundpreis inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer) für die verkauften Veranstaltungstickets an diejeweiligen VeranstalterInnen weiter. Die Zahlung erfolgt zum letzten Werktag des Monats der jeweiligen Abrechnung.

(3) Der Bielefelder Kulturöffner übernimmt die Vermittlung der zur Verfügung gestellten kostenlosen oder ermäßigten Kartenkontingente an die Bielefeld–Passes-InhaberInnen im übrigen unentgeltlich.

4. Rückabwicklung gegenüber den Gästen bei Absagen/Verlegungen

(1) Wird die Veranstaltung abgesagt oder werden Tickets nach einer sonstigen Veranstaltungsänderung von Kartenkäufern zurückgegeben, überträgt die/der VeranstalterIn dem Bielefelder Kulturöffner die Aufgabe der Rückabwicklung gegenüber den Kartenkäufern.

(2) Wenn Kartengelder bereits an den Veranstalter ausgezahlt wurden, müssen diese innerhalb von zwei Werktagen (Montag – Freitag) an den Bielefelder Kulturöffner zurück überwiesen werden, um die Rückabwicklung gewährleisten zu können. Die/Der VeranstalterIn haftet für alle Schäden und Mehrkosten die dadurch entstehen, dassbereits überwiesene Kartengelder nicht rechtzeitig zur Rückabwicklung an den Bielefelder Kulturöffner zur Erstattung überwiesen wurden. Eine Erstattung an Kartenkäufer erfolgt grundsätzlich im Auftrag des Veranstalters und ausschließlich dann, wenn die für die Rückerstattung erforderlichen Kartengelder von der Veranstalterin/vom Veranstalter auf einem Konto vom Bielefelder Kulturöffner zur Verfügung stehen.

5. Datenschutz

(1) Der Bielefelder Kulturöffner ist berechtigt, die für den Vorgang der Ticketbuchung erforderlichen personenbezogenen Daten zu erfassen. Bei der Erfassung dieser Daten tritt Der Bielefelder Kulturöffner als der für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der Daten Verantwortliche auf. Über die Gästedaten ermittelt der Bielefelder Kulturöffner den Namen und über die gültige Bielefeld-Passnummer die Berechtigung der Gäste zur Buchung der individuell ermäßigten oder kostenlosen Tickets für Ihre Veranstaltungen.

(2) Der Bielefelder Kulturöffner gibt die sich auf die Veranstaltungen der Veranstalterin/des Veranstalters beziehenden Nutzerdaten („die Nutzerdaten“), nicht an die/den VeranstalterIn weiter. Die Abrechnung erfolgt anonym ausschließlich über die Anzahl der angefallenen Buchungen.

(3) Bei der Ausführung der unter [1] dargelegten Aktivitäten muss der Bielefelder Kulturöffner die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und das Telemediengesetzes einhalten. Einzelheiten sind der gegenüber den jeweiligen Nutzern abgegebenen Datenschutzerklärung zu entnehmen.

6. Berichte

Der Bielefelder Kulturöffner ermöglicht dem Auftraggeber durch Erteilung eines passwortgeschützten Zugangs zum webbasierten Reportingtool, jederzeit veranstaltungsrelevante Auswertungen und Statistiken abzurufen. Auch diese Statistiken werden ohne die konkreten Nutzerdaten anonymisiert zur Verfügung gestellt.

7. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Nutzungsberechtigung

(1) Die VeranstalterInnen gestatten es dem Bielefelder Kulturöffner, im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit in digitalen, sog. sozialen und analogen Medien auf die Veranstaltungen und die Zusammenarbeit der Veranstalter und der Plattform Bielefelder Kulturöffner hinzuweisen. Die Öffentlichkeitsarbeit bleibt Angelegenheit des Bielefelder Kulturöffners.

(2) Die Veranstalter haben das Recht, auf die Plattform in ihren Medien hinzuweisen und in diesem Zuge auch zu Werbezwecken das markenrechtlich und kennzeichenrechtlich geschützte Logo zu benutzen, welches zum Download im Log in Bereich für Veranstalter zur Verfügung steht.

8. Haftung, Schadensersatz

(1) Der Bielefelder Kulturöffner haftet auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen ohne Einschränkung, wenn diese

(2) Beruht ein Schaden nur auf fahrlässiger, aber nicht grob fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch den Bielefelder Kulturöffner, seiner gesetzlichen VertreterInnen oder ErfüllungsgehilfInnen, ohne dass gleichzeitig ein Anspruch aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zu a) bis d) besteht, haftet der Bielefelder Kulturöffner ebenfalls auf Schadensersatz, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden bis maximal zum Wert des Liefergegenstandes. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im vorstehenden Sinne sind solche Pflichten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung Sie vertrauen und auch vertrauen dürfen, weil sie den Vertrag prägen.

(3) Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung.

(4) Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen den Bielefelder Kulturöffner, die gesetzlichen VertreterInnen oder ErfüllungsgehilfInnen sind ausgeschlossen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.

(5) Der Bielefelder Kulturöffner übernimmt keine Haftung für Handlungen, Unterlassungen oder sonstige Verhaltensweisen von DrittnutzerInnen, Bielefelder Kulturöffner-NutzerInnen, WerbepartnerInnen und/oder SponsorInnen auf der Internetseite, die in Zusammenhang mit den Leistungen des Bielefelder Kulturöffners oder mit der Benutzung der Internetseite stehen. Der Bielefelder Kulturöffner ist nicht verantwortlich für die Produkte, Dienstleistungen und sonstigen Handlungen und Unterlassungen am Veranstaltungsort der Künstler, der VeranstalterInnen oder sonstiger Dritter, auf die auf der Internetseite vom Bielefelder Kulturöffner verwiesen wird oder die auf sonstige Weise in Zusammenhang mit dieser Internetseite stehen.

9. Geltendes Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Deutschen Internationalen Privatrechts (IPR) und des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bielefeld, sofern der Veranstalter Kauffrau/Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich – rechtliches Sondervermögen ist. Der Bielefelder Kulturöffner ist nach seiner Wahl aber berechtigt, die/den VeranstalterIn auch in diesem Fall an dessen allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

10. Schlussbestimmungen, Schriftform

(1) Sollten einzelne oder mehrere Punkte dieser Einstellungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Es soll für diesen Fall eine Regelung gelten, die dem wirtschaftlich Gewollten entspricht. Gleiches gilt für den Fall einer fehlenden Regelung.

(2) Nebenabreden zwischen den Parteien sind nicht getroffen. Vorab getroffene Vereinbarungen binden die Parteien nur, wenn Sie ausdrücklich schriftlich niedergelegt sind und ausdrücklicher Bestandteil dieser Vereinbarung sind. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags unterliegen der Schriftform.

Stand 12. April 2016

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